Aktuelles

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. 

Dafür ist es erforderlich, dass Sie den Prozess des Rechnungseingangs in Ihrem Unternehmen anpassen. Eventuell haben Sie bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Wenn nicht, führen Sie zeitnah passende Software-Lösungen ein und passen Sie Ihre Prozesse an. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen Unterstützung sowie spezielle Software-Lösungen zur Erweiterung Ihrer Buchhaltung zum Thema E-Rechnung an. 

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Steuer- und Wirtschaftsberatung aus einem Guss

Erfolgreiche Beratung und Betreuung erfordert ganzheitliche Konzepte und deren Durchführung und Umsetzung. Das gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und deren Inhaber.

Unsere Kanzlei ist auf kompetente Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher und handelsrechtlicher Pflichten unter gleichzeitiger Begrenzung der Steuerbelastung ausgerichtet. Dabei folgen wir dem Leitbild kaufmännischer Vernunft und verstehen Steuervermeidung nicht als Selbstzweck.